Nichtwohngebäude
Bundesförderung für Energieberatung von Nichtwohngebäuden DIN V 18599
In Anbetracht der steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe stehen Immobilienbetreiber vor der Herausforderung, effizientere Strategien für ihr Wirtschaften zu entwickeln. Besonders die Gesetzgeber verlangen von Kommunen, hierbei eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Kommunen sind nicht nur beim Neubau, sondern auch bei umfassenden Sanierungsprojekten dazu verpflichtet, die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Bezug auf erneuerbare Energien gegenüber anderen Gebäudeeigentümern zu beachten. Auf diese Weise können Kommunen verdeutlichen, dass energetische Gebäudesanierung nicht nur energieeffizienter ist, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile bietet.
Jedoch profitieren nicht nur kommunale Nichtwohngebäude von den Fördermitteln des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Energieberatung gemäß DIN V 18599. Alle Nichtwohngebäude, ob Bestandsobjekte oder Neubauten, die ihre Energieeffizienz verbessern oder verstärkt erneuerbare Energien nutzen möchten, können von einer geförderten Energieberatung Gebrauch machen.
Welche Beratungen stehen zur Auswahl?
Das Förderprogramm stellt folgende Beratungsmodule zur Verfügung:
– Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599
– Neubauberatung gemäß DIN V 18599 mit dem Ziel eines Bundes geförderten KfW-Effizienzgebäudes - Energieaudit gemäß DIN EN 16247, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen Contracting
-Orientierungsberatung, mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können. Im Rahmen einer Energieberatung müssen die Beratungsempfänger auch über andere Fördermöglichkeiten nach der neuen Richtlinie informiert werden sowie über die Möglichkeit zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems.