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Nichtwohngebäude

Bundesförderung für Energieberatung von Nichtwohngebäuden DIN V 18599

In Anbetracht der steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe stehen Immobilienbetreiber vor der Herausforderung, effizientere Strategien für ihr Wirtschaften zu entwickeln. Besonders die Gesetzgeber verlangen von Kommunen, hierbei eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Kommunen sind nicht nur beim Neubau, sondern auch bei umfassenden Sanierungsprojekten dazu verpflichtet, die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Bezug auf erneuerbare Energien gegenüber anderen Gebäudeeigentümern zu beachten. Auf diese Weise können Kommunen verdeutlichen, dass energetische Gebäudesanierung nicht nur energieeffizienter ist, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile bietet.


Jedoch profitieren nicht nur kommunale Nichtwohngebäude von den Fördermitteln des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Energieberatung gemäß DIN V 18599. Alle Nichtwohngebäude, ob Bestandsobjekte oder Neubauten, die ihre Energieeffizienz verbessern oder verstärkt erneuerbare Energien nutzen möchten, können von einer geförderten Energieberatung Gebrauch machen.


Welche Beratungen stehen zur Auswahl?


Das Förderprogramm stellt folgende Beratungsmodule zur Verfügung:


– Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599


– Neubauberatung gemäß DIN V 18599 mit dem Ziel eines Bundes geförderten KfW-Effizienzgebäudes
- Energieaudit gemäß DIN EN 16247, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um
 Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen
 Contracting

-Orientierungsberatung, mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft und geeignete
 Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können.
 Im Rahmen einer Energieberatung müssen die Beratungsempfänger auch über andere
 Fördermöglichkeiten nach der neuen Richtlinie informiert werden sowie über die Möglichkeit zur Einrichtung
 eines Energiemanagementsystems.

Wie hoch ist der Zuschuss?


Wie hoch die Förderung der Energieberatung ist, hängt von dem gewählten Beratungsmodul ab:


1. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 bei jährlichen Energiekosten von mehr
 als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 6.000 Euro.
 Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal
 1.200 Euro.


2. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
 Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro.
 Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes (NWG) ab:
 NWG bis 200m²: 1.700 Euro NWG von 201m² bis 500m²: 5.000 Euro NWG über 501m²: 8.000 Euro.


3. Contracting-Orientierungsberatung
 Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools
 beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 10.000 Euro.
 Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw.
 Gebäudepools beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 7.000 Euro.
Zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim BAFA Förderprogramme zur Heizungsoptimierung und für raumlufttechnische Anlagen. Im Rahmen der Heizungsoptimierung werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz steigern, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen und der Einbau von Flächenheizungen.
Die förderfähigen Kosten reichen hierbei von 300.000 bis 15 Millionen Euro, dürfen jedoch nicht 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche überschreiten. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten.
Um das energetische Niveau bestehender Gebäude zu verbessern, werden auch Investitionen in die Anlagentechnik gefördert, einschließlich Wärme- und Kälterückgewinnung. Ebenso erhalten digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung eine Förderung. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt zwischen 2.000 Euro und 15 Millionen Euro pro Antrag, solange 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche nicht überschritten werden. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten.