Wohngebäude
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Bundesförderung von Energieberatungen für Wohngebäude die Richtlinie vom 31. Mai 2023. Sie ersetzt die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) vom 28. Januar 2020. Die Förderung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt wird, deckt bis zu 80 % der Beratungshonorarkosten ab.
Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer/innen können Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro beantragt werden, während Mehrfamilienhäuser mit bis zu 1.700 Euro gefördert werden. Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro für die Präsentation und Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen bei Wohngebäuden.
Die Vor-Ort-Beratung hat das Ziel, den Energiebedarf von Wohngebäuden zu ermitteln und einzustufen. Dies beinhaltet die Bewertung des baulichen Wärmeschutzes, der technischen Ausstattung des Gebäudes (Wärmeschutztechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik und erneuerbare Energien-Technik) sowie mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen.
Die Vor-Ort-Beratung umfasst eine ausführliche Begehung des Gebäudes, bei der Daten zur Gebäudehülle, zur Wärme- und Stromerzeugung sowie zur Verteilungstechnik erfasst werden. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung eines umfassenden energetischen Sanierungskonzepts, das sowohl Komplettsanierungsmaßnahmen für KfW-Effizienzhäuser als auch sinnvolle Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans berücksichtigt. Die energetischen Empfehlungen zielen darauf ab, sowohl Energieeinsparungen als auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu berücksichtigen.